Insolvenz 
Recht

  • außergerichtliche Schuldenbereinigung
  • Insolvenzantrag
  • Privat- und Unternehmensinsolvenz

Aufgrund einer Selbständigkeit oder als Angestellter, aber auch bei Bezug von Sozialhilfe, jeder kann in die „Schuldenfalle“ tappen.

Sollten Sie zu viele Kredite oder sonstige Schulden erdrücken, sind wir als Rechtsanwältinnen befugt, für Sie eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durchzuführen. Dabei steht das primäre Ziel, die Vermeidung der Insolvenz, im Vordergrund, doch dies gelingt nicht immer. Wir erstellen für Sie den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, bereiten den Insolvenzantrag vor und stellen letztlich den Insolvenzantrag.

In einem ersten Beratungsgespräch informieren wir Sie über alle für Ihren individuellen Fall zugeschnittenen Möglichkeiten, um der Schuldenfalle zu entkommen und so wieder ein finanziell sorgenfreies Leben beginnen zu können. 

Sollten Sie sich bereits in der Insolvenz befinden und Probleme wie z.B. Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung auftreten, beraten wir Sie ebenfalls. Auch im insolvenznahen Arbeitsrecht sind wir firm. 

Sprechen Sie mit uns, bevor es zu spät ist!